„Der schlimmste Weg, den man wählen kann, ist der, keinen zu wählen.“
Die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Tätigkeit eines vom Mandanten beauftragten Rechtsanwalts.
Auftraggeber ist das Insolvenzgericht.
Es sind nicht einseitig die Belange einer Partei zu verfolgen, sondern die Interessen sämtlicher Verfahrensbeteiligter in Einklang zu bringen.
Wir sind stets auf der Suche nach der rechtlich richtigen Lösung, verlieren dabei aber nie den Blick darauf, was wirtschaftlich das Sinnvollste ist.
Offene und transparente Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten sind für uns ebenso wichtig, wie der konstruktive Kontakt mit Gerichten und Kollegen.
In den vergangen Jahren haben wir Verfahren unterschiedlichster Art und Größe aus nahezu allen Bereichen des Wirtschaftslebens bearbeitet.
Neben einer Vielzahl von Verbraucherinsolvenzverfahren und Verfahren ehemaliger bzw. noch aktiver Selbständiger bearbeiten wir Verfahren über die Vermögen von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Nachlassinsolvenzverfahren.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.