Insolvenzverfahren

„Der schlimmste Weg, den man wählen kann, ist der, keinen zu wählen.“

Insolvenzverfahren - UNTERSCHIED

Der Unterschied

Die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Tätigkeit eines vom Mandanten beauftragten Rechtsanwalts.

Auftraggeber ist das Insolvenzgericht.

Es sind nicht einseitig die Belange einer Partei zu verfolgen, sondern die Interessen sämtlicher Verfahrensbeteiligter in Einklang zu bringen.

Unser Anspruch

Wir sind stets auf der Suche nach der rechtlich richtigen Lösung, verlieren dabei aber nie den Blick darauf, was wirtschaftlich das Sinnvollste ist.  

Offene und transparente Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten sind für uns ebenso wichtig, wie der konstruktive Kontakt mit Gerichten und Kollegen. 

 

Unsere Kompetenz

In den vergangen Jahren haben wir Verfahren unterschiedlichster Art und Größe aus nahezu allen Bereichen des Wirtschaftslebens bearbeitet.

Neben einer Vielzahl von Verbraucherinsolvenzverfahren und Verfahren ehemaliger bzw. noch aktiver Selbständiger bearbeiten wir Verfahren über die Vermögen von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Nachlassinsolvenzverfahren.

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